Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand November 2024

Software-Lizenzvertrag

Vertragsbedingungen im Rahmen von SaaS Verträgen (Softwaremiete), die über die Plattform https://timelink.io

zwischen der

emfITs GmbH
Am Schinderwasen 3
89134 Blaustein
– im Folgenden „Anbieter“ –

und

den in § 2 dieser AGB bezeichneten Nutzern dieser Plattform
– im Folgenden „Kunde/Kunden“ –

geschlossen werden.

§ 1 Anwendungsbereich

  • Anbieter der unter der Internetadresse timelink.io (im folgenden „Webseite“) angebotenen Leistungen (im folgenden „Dienst“) ist die emfITs GmbH mit Sitz in Blaustein (im folgenden „Anbieter“).
  • Die Software wird vom Anbieter als SaaS- bzw. Cloud-Lösung bereitgestellt. Der Nutzer kann, die auf den Servern des Anbieters bzw. eines von dem Anbieter beauftragten Dritten gespeicherte und ausführbare Software über eine Internetverbindung für die Dauer des Vertrages nutzen.
  • Die Lizenz an der Software kann nur von Unternehmern im Sinne des § 14 BGB erworben werden.
  • Etwaige vom Kunden gestellte Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung. Der Anbieter widerspricht deren Einbeziehung, soweit die Integration nicht individuell in Textform beschlossen wird.

§ 2 Gegenstand des Vertrages

  • Die Software ermöglicht es dem Kunden, die Projektzeit, die er im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit aufwendet, zu erfassen, auszuwerten und in Berichten zu exportieren. Da der Dienst ausschließlich über das Internet zur Verfügung gestellt wird, ist für die Nutzung eines internetfähigen Endgerätes und eine Internetverbindung unerlässlich.
  • Der Anbieter stellt seine Leistungen ausschließlich seinen Kunden zur Verfügung. Die Überlassung an Dritte ist nicht gestattet, auch nicht in Teilen oder auf Zeit. Jeder Mitarbeiter des Kunden, für die er die erforderliche Zahl an Lizenzen erworben hat, gelten nicht als Dritte; als „Mitarbeiter“ im Sinne dieser Bedingungen gelten auch sonstige Vertragspartner des Kunden, etwa Freiberufler, deren Zeiten der Kunde erfasst.
  • Die Software-Dokumentation kann über die offizielle Webseite https:/docs.timelink.io eingesehen werden. Darüber hinaus ist es möglich, dass der Kunde Beratungs-, Schulungs- und Entwicklungsdienstleistungen von Mitarbeitern des Anbieters im Rahmen des Vertrages beauftragt. Die Durchführung der Beratungs-, Schulungs- und Entwicklungsdienstleistungen bestimmt sich nach individueller Absprache zwischen Kunde und Anbieter und verursacht zusätzliche Kosten.

§ 3 Vertragsschluss, Kundenkonto

  • Die Software ist für gewerbliche Kunden bestimmt (B2B). Mit der Aktivierung des Kundenkontos bestätigt der Kunde, die Software für gewerbliche Zwecke zu nutzen.
  • Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Anbieter kommt durch die Erstellung eines Kundenkontos über die Internetpräsenz des Anbieters zustande. Zur Einrichtung des Kundenkontos (im folgenden „Registrierung“) wird der Firmennamen, Name der im Auftrag des Unternehmens handelnden Person, die E-Mail-Adresse und ein Passwort benötigt. Die Registrierung unter falschem Namen und fiktiven E-Mail-Adressen ist nicht gestattet. Im Falle von offensichtlich fiktiven Angaben behält sich der Anbieter vor, das Konto zu löschen. Die Registrierung wird mittels Nachricht auf dem Bildschirm, sowie einer E-Mail mit Registrierungslink an die angegebene Adresse bestätigt. Um Missbrauch zu vermeiden, bleibt der Registrierungslink und die damit verbundene E-Mail-Bestätigung 30 Stunden aktiv („Double Opt-In“). Wird die E-Mail-Adresse in eben genannten Zeitraum nicht bestätigt, löscht der Anbieter alle mit der Registrierung verbundenen Daten. Die Löschung der Daten gilt zugleich als fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Nach erfolgreicher Registrierung kann der Kunde sich mit den eben genannten Daten einloggen.

§ 4 Testphase und entgeltliche Nutzung

  • Für die Laufzeit von 30 Tagen (ab dessen Einrichtung) führt der Anbieter ein Kundenkonto zunächst unentgeltlich (im folgenden „Testphase“).
  • Während dieser Testphase stehen dem Kunden alle Funktionen der Software zur Verfügung, ohne zu einer Zahlung verpflichtet zu sein. Ist er von den Leistungen des Anbieters überzeugt, kann er jederzeit in ein entgeltliches Vertragsmodell wechseln.
  • Wechselt der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen bzw. nach Ablauf der Testphase in ein entgeltliches Vertragsverhältnis, behält sich der Anbieter vor jegliche Daten des Kundenkontos nach einer Frist von 30 Tages zu löschen.
  • Für den Wechsel von der Testphase in ein Vertragsmodell wird dem Kunden eine Eingabemaske zur Verfügung gestellt, sodass er dort seine Zahlungsdaten eingeben kann.
  • Über den abgeschlossenen entgeltlichen Vertrag erhält der Kunde eine Bestätigung per E-Mail.

§ 5 Lizenzen

  • Die Anwendung ermöglicht die separate Erfassung von Projektzeiten für eine beliebige Zahl von Mitarbeitern eines Unternehmens, wobei für jeden Mitarbeiter je eine Nutzungslizenz erforderlich ist.
  • Der Kunde kann nach der Testphase die benötigte Anzahl Lizenzen bestellen.
  • Während der Laufzeit des Vertrags kann der Kunde jederzeit zusätzliche Lizenzen bestellen. Nicht mehr benötigte Lizenzen kann der Kunde zum Ende des Abrechnungszeitraums jederzeit kündigen (siehe § 6).
  • Mit einem Kundenkonto ist stets mindestens eine Lizenz verknüpft. Die Kündigung dieser Lizenz bedeutet die gleichzeitige Kündigung des gesamten Kundenkontos und damit aller damit verbunden Lizenzen.

§ 6 Entgelte, Vertragslaufzeit

  • Soweit nicht individuell anders vereinbart, ergeben sich die Entgelte wie auf der Webseite des Anbieters angeben. Alle Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich anderweitig ausgewiesen.
  • Die Vertragslaufzeit beginnt sofort nach dem Übergang von der Testphase in ein kostenpflichtiges Vertragsverhältnis, bis zum jeweiligen Monatsende und verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, sofern keine Partei fristgerecht kündigt (siehe § 11). Beginnt die Vertragslaufzeit nicht am 1. des Monats wird nur ein anteiliges Entgelt fällig. Für alle folgenden Monate wird das volle Entgelt berechnet.
  • Fällige Entgelte sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen, es sei denn, dass auf der Rechnung eine abweichende Zahlungsfrist angeben. Der Anbieter versendet die Rechnungen in elektronischer Form (per E-Mail).
  • Der Anbieter kann seine Leistungen zurückbehalten und den Zugang zum Kundenkonto vorrübergehend sperren, soweit der Kunde mit der Begleichung fälliger Entgelte in Verzug ist. Der Anbieter wird eine geplante Sperrung gegenüber dem Kunden zunächst ankündigen. Ein vorübergehend gesperrter Zugang wird nach Begleichung der fälligen Entgelte unverzüglich wiederhergestellt.

§ 7 Mängel u. Gewährleistung gegenüber Unternehmen

  • Der Anbieter erbringt die Leistung wie vertraglich geschuldet. Werden die vertraglich vereinbarten Leistungen seitens Anbieter mangelhaft ausgeführt, wird der Anbieter innerhalb einer angemessenen Frist und nach Zugang einer Mängelrüge die Leistungen nachbessern oder erneut erbringen. Der Kunde hat die Pflicht, Mängel dem Anbieter unverzüglich über den Support-Kanal zu melden. Die entsprechenden Kontaktdaten findet der Kunde auf der offiziellen Webseite im Hilfe-Center https://docs.timelink.io. Den Kunden trifft insofern eine Mitwirkungs- und Schadensminderungspflicht.
  • Der Anbieter stellt seinen Service mit einer Systemverfügbarkeit der wesentlichen Funktionen von durchschnittlich 99,5% im Kalendermonat zur Verfügung. Die Verfügbarkeit versteht sich als Anteil der Zeit, in der der Dienst zur Verfügung gestanden hat, von der Gesamtzeit des Monats unter vorherigem Abzug der Zeit vertraglicher Wartungsarbeiten gemäß Absatz 3.
  • Wartungsarbeiten im Umfang von bis zu 6 Stunden im Kalendermonat, werden durch den Anbieter durchgeführt. Währenddessen wird der Dienst nicht oder nicht vollständig erreichbar sein. Wartungsarbeiten werden wenigstens 48 Stunden im Voraus per E-Mail angekündigt und zwischen 21 Uhr und 5 Uhr, sonntags und an Feiertagen auch zwischen 5 Uhr und 12 Uhr durchgeführt.
  • Die Leistungspflicht des Anbieters beschränkt sich hinsichtlich der Datenübertragung auf den Kommunikationspfad zwischen dem Server des Anbieters und dem vom Anbieter gewählten Eintrittspunkt ins Internet. Die Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit der Datenwege des Internets außerhalb des eigenen Netzes des Anbieters ist vom Anbieter nicht beeinflussbar. Daher ist ein erfolgreicher Datenaustausch vom Eintrittspunkt des Anbieters ins Internet zu Servern Dritter ist nicht geschuldet.

§ 8 Haftung

  • Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die unterbrechungsfreie Verfügbarkeit von Systemen sowie für systembedingte Ausfälle, Unterbrechungen und Störungen der technischen Anlagen und der Dienste, die nicht vom Anbieter zu vertreten sind. Der Anbieter haftet insbesondere nicht für Störungen der Qualität des Zugangs zu Leistungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat. Darunter fallen insbesondere Streiks, Aussperrungen, rechtmäßige unternehmensinterne Arbeitskampfmaßnahmen und behördliche Anordnungen. Weiter zählen hierzu auch der vollständige oder teilweise Ausfall der zur eigenen Leistungserbringung erforderlichen Kommunikations- und Netzwerkstrukturen und Gateways anderer Anbieter und Betreiber. Der Anbieter ist berechtigt, die ihm obliegenden Leistungen für die Dauer des hindernden Ereignisses zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist aufzuschieben.
  • Für unwesentliche Unterbrechungen übernimmt der Anbieter keine Haftung.
  • Der Anbieter haftet ferner nicht bei Fehlern aus dem Risikobereich des Kunden oder sonstiger Dritter, insbesondere nicht bei Fehlern, die verursacht wurden durch unsachgemäße Bedienung oder Veränderung der Anwendungen oder sonstiger Drittsoftware, durch Verseuchung entsprechender Softwarekomponenten mit Computerviren, Verwendung ungeeigneter Datenträger, fehlerhafte Hardware, Ausfall der Stromversorgung oder datenführender Leitungen, vor Fehlern aufgrund mangelnder Informationssicherheit oder ungeeigneter Umweltbedingungen am Ort des Betriebs von Anwendungen.
  • Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Verrichtungs- bzw. Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Der Anbieter haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Der Anbieter haftet hingegen für die Verletzung vertragswesentlicher Rechtspositionen des Kunden. Vertragswesentliche Rechtspositionen sind solche, die der Vertrag dem Kunden nach dem Vertragsinhalt und -zweck zu gewähren hat. Der Anbieter haftet ferner für die Verletzung von Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.
  • Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Garantien und/oder Produkthaftung sowie der Haftung nach der DSGVO sowie des BDSG. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Arglist und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie bei dem Anbieter zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden bzw. bei Verlust des Lebens des Kunden.
  • Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Anbieter insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es unterlassen hat, eine Datensicherung durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

§ 9 Verantwortung für Inhalte

  • Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für hochgeladene Inhalte und Dateien, die lizenzpflichtig / urheberrechtlich geschützt sind (z.B. Bilder, Icons, Logos).
  • Der Kunde verpflichtet sich Rechte Dritter, insbesondere Urheber- und Leistungsschutzrechte, Marken-, Patent- und sonstige Eigentums- sowie Persönlichkeitsrechte, nicht zu verletzen.
  • Der Kunde verpflichtet die Privatsphäre anderer zu respektieren, also keine verleumderischen, bedrohenden, gewaltverherrlichenden, belästigende, schädigende, rassistische oder sonst verwerfliche Inhalte zu verbreiten.
  • Der Anbieter kann mit sofortiger Wirkung das Konto des Nutzers sperren, sofern der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig erlangt wurden und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Anbieter davon in Kenntnis setzen. Der Anbieter hat den Kunden von der Sperrung und dem Grund dafür unverzüglich zu unterrichten. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

§ 10 Datenschutz und Datensicherheit

  • Die Privatsphäre hat für den Anbieter höchste Priorität. Der Kunde hat in verschiedenen Bereichen der Anwendung die Gelegenheit, personenbezogene Daten von Dritten zu verarbeiten. Diese Möglichkeit umfasst insbesondere Namen und E-Mail-Adressen der Mitarbeiter, für die er Lizenzen anlegt, und Namen und Anschriften seiner Leistungsempfänger, für die er Projekte erstellt bzw. importiert. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die persönlichen Daten gespeichert und verarbeitet werden.
  • Ohne Hinweis und explizites Einverständnis des Nutzers werden dessen persönliche Daten nicht Dritten zugänglich gemacht, außer wenn die Weitergabe aus einem der folgenden Gründe nötig ist:
    • a. zum rechtlichen Schutz der Nutzer
    • b. zur Erfüllung richterlicher oder behördlicher Anforderungen
    • c. zur Verteidigung und zum Schutz der Rechte des Anbieters oder
    • d. zum technischen Betrieb der Software.
    Nutzer werden über Produktnews innerhalb der Software und per E-Mail aufmerksam gemacht, sofern nicht schriftlich widersprochen wird.
  • Um den Schutz des Kunden bzw. Daten zu gewährleisten, wird sämtliche Kommunikation mit der Software des Anbieters über das HTTPS Protokoll verschlüsselt.

§ 11 Kündigung, Vertragsende

  • Der Kunde kann das Vertragsverhältnis jederzeit zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode (Ende des Monats) ordentlich kündigen.
  • Der Anbieter kann das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum jeweiligen Laufzeitende ordentlich kündigen.
  • Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für jede Partei unberührt.
  • Die Kündigung erfolgt schriftlich oder über die Kündigungsfunktion auf der Webseite des Anbieters.
  • Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde oder seine Mitarbeiter die Möglichkeit per Lesezugriff, sich in das Kundenkonto einzuloggen. Die rechtzeitige Sicherung der Daten obliegt dem Kunden.
  • Der Anbieter ist berechtigt und gegenüber dem Kunden verpflichtet, sämtliche Daten des Kundenkontos nach Ablauf einer Vorhaltezeit von 30 Tagen nach Vertragsende unwiederbringlich zu löschen. Diese Vorhaltezeit ermöglicht es dem Kunden z. B. eine versehentlich getätigte Kündigung zu widerrufen und somit die Lösung seiner Daten zu vermeiden.

§ 12 Gerichtsstand, anwendbares Recht, salvatorische Klausel

  • Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten der Parteien aus oder anlässlich der Geschäftsbeziehung ist das sachlich zuständige Gericht in Ulm.
  • Sollen sich einzelne Bestimmungen oder Teile des Vertrages als unwirksam erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit der Gesamtvereinbarung im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in einem solchen Fall den Vertrag so anpassen, dass der mit dem nichtigen oder unwirksam gewordenen Teil angestrebte Zweck so weit wie möglich erreicht wird.

§ 13 Nennung als Referenzkunde

Der Anbieter ist berechtigt, den Name des Kunden sowie das für seine Firmierung verwendete Logo als Kundenreferenz in seiner Werbung zu verwenden, sofern nicht schriftlich widersprochen wird. Dies erfolgt ausschließlich in einer üblichen und dem Kunden zumutbaren Art und Weise. Dieses Recht endet nicht automatisch dem Vertragsende.